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Die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management

Wer im globalen Wettbewerb steht, wer exportiert, Kapital im Ausland investiert, oder Unternehmen im In- oder Ausland gründen oder führen will, braucht kompetente Beratung.

Die JORDAN & WAGNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich auf Unternehmen des exportorientierten Mittelstandes spezialisiert.

Rechtssicherheit sollte bei der Erschließung neuer, nationaler und internationaler Märkte und um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, eine Grundvoraussetzung sein.

Seit 01.01.2000 beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei den Themen #Business Transformation und #Digitalisierung.

Seit 25 Jahren erweitern wir hierzu unser Leistungsportfolio kontinuierlich – stets im Einklang mit den sich wandelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Spezialisierung und langjährige Erfahrung ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Beratung auf höchstem Niveau anzubieten.

Mit der konsequenten Ausrichtung auf #Informationstechnologie, #Datenschutz, #Gewerblicher Rechtsschutz, # Handel & Vertrieb, #Wirtschaftsrecht, beraten wir Produzierende-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen.

Ob  Start-up  oder börsennotierter   Weltmarktführer, ob  KMU oder international tätiger Technologiekonzern, ob  Hidden Champion oder etablierter Markenhersteller, wir bilden die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management.

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EVENTS · VERANSTALTUNGEN

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Donnerstag, 12.02.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Donnerstag, 26.03.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Donnerstag, 02.07.2026

Recht & Rechte: Datenschutz 360° für die Anwaltschaft Praxis, Pflichten, Prozessrisiken

Recht & Rechte: Datenschutz 360° für die Anwaltschaft
Praxis, Pflichten, Prozessrisiken

Seminardaten
Beginn:
Donnerstag, 02.07.2026 (9:30 – 15:30 Uhr)
Dauer / Ende:
5 Stunden (Fachanwaltsfortbildung nach FAO)
Ort:
Virtueller Online-Workshop der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Kurzbeschreibung

Als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt stehen Sie täglich an der Schnittstelle von Mandanteninteressen, Aufsichtsrecht und IT-Risiken. Dieses kompakte Intensivseminar liefert Ihnen das notwendige 360°-Wissen: von DSGVO-Fallstricken über NIS2-/Data-Act-Relevanzen bis zur praktischen Prozess- und Beratungspraxis im „KI-Zeitalter“ - prägnant, praxiserprobt und direkt umsetzbar.

Was Sie mitnehmen:
• Klarheit zu Pflichten: Wer trägt welche Verantwortung (Mandant, Kanzlei, Dritte)?
• Praktische Tools: Checklisten, Muster, Ablaufpläne für Auskunftsanfragen, DSFA & Incident-Response
• Prozesstaktik: Wie man Auskunftsbegehren, Bußgeldverfahren und Schadenersatzansprüche strategisch begleitet.
• Schnittstellenwissen: Wie Datenschutz, IT-Sicherheit (NIS2) und neue EU-Regeln (Data Act) zusammenspielen.
• Kommunikation: Mandantenberatung verständlich, belastbar und wirtschaftlich gestalten.

Zielgruppe:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragte in Kanzleien, Mitglieder der Rechtsanwaltskammer und alle, die Mandate mit datenschutz- oder IT-Bezug professionell betreuen wollen.

Referent:
Dr. Thomas A. Degen, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht), Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV), Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (DHBW) und bei der TÜV Süd Akademie GmbH, München, ist insbesondere auf Datenschutz-, Medienrecht und IT-Compliance spezialisiert. Er ist Ombudsmann und Co-Founder der Degen Deicke Wagner GmbH (https://whistleblower-helpdesk.de) und externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter von Unternehmen und gemeinnützigen Institutionen. Der Referent ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. „IT- und Datenschutz-Compliance für Unternehmen“ (Hrsg. Degen/Deister), 2. Aufl., Boorberg Verlag; „Elektronischer Rechtsverkehr“ (Degen/Emmert), 3. Aufl. 2025, C.H.Beck.

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

Stärkung der Schiedsgerichte: Der Wille der Parteien zählt, auch in AGB

Immer mehr Unternehmen vereinbaren in ihren Verträgen, dass Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht entschieden werden. Schiedsverfahren sind häufig schneller, vertraulicher und gerade im internationalen Geschäft besonders praktisch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt: Auch Schiedsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können wirksam sein – der Wille der Vertragsparteien steht im Vordergrund.

Warum ist das wichtig?

Schiedsgerichte bieten Unternehmen die Möglichkeit, Konflikte außerhalb staatlicher Gerichte zu lösen. Die Parteien können dabei vieles selbst festlegen, zum Beispiel:

  • den Ort des Verfahrens
  • die Sprache
  • die Auswahl der Schiedsrichter

Gerade bei grenzüberschreitenden Verträgen sorgt das oft für mehr Planungssicherheit.

Unsicher war bislang jedoch häufig, ob Schiedsklauseln auch dann Bestand haben, wenn sie in AGB enthalten sind.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Im Verfahren I ZB 48/24 hat der BGH entschieden:

  • Eine Schiedsklausel ist grundsätzlich eigenständig zu bewerten.
  • Sie bleibt selbst dann wirksam, auch wenn Regeln zur konkreten Ausgestaltung des Verfahrens rechtlich problematisch sein könnten.

Damit stärkt der BGH die Verlässlichkeit von Schiedsvereinbarungen auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr.

Fortentwicklung durch die Obergerichte

Die Grundsätze des BGH werden inzwischen auch von den Obergerichten übernommen. So hat das Bayerische Oberste Landesgericht im Beschluss vom 21.01.2026 die Linie des Bundesgerichtshofs ausdrücklich bestätigt.

Während es beim BGH noch um Schiedsklauseln im Zusammenhang mit Baubedingungen (VOB- Vertrag) ging, werden diese Grundsätze nun auch auf den internationalen Warenverkehr übertragen.

Das zeigt: Schiedsgerichte gewinnen branchenübergreifend weiter an Bedeutung – besonders im grenzüberschreitenden Handel.

Relevanz für die Vertragsgestaltung

Die Entscheidungen zeigen: AGB können auch dazu genutzt werden, Streitigkeiten gezielt über Schiedsgerichte zu lösen. Gerade im internationalen Geschäft ist die private Schiedsgerichtsbarkeit oft schneller, vertraulicher und weltweit besser durchsetzbar als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten.

Unternehmen sollten daher bei der Vertragsgestaltung frühzeitig überlegen,

  • ob eine Schiedsklausel in den AGB sinnvoll ist,
  • welche Schiedsinstitution passen könnte, und
  • ob die Besetzung des Schiedsgerichts praxistauglich geregelt werden sollte.

So lässt sich bereits im Vertrag klar festlegen, wie Konflikte im Ernstfall effizient gelöst werden können.

Fazit

Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Schiedsgerichtsbarkeit deutlich: Der Wille der Parteien zählt – auch in AGB. Für Unternehmen ist dies ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und einer planbaren Streitbeilegung, insbesondere im internationalen Handel.

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden: peter.wagner@jordan-ra.com

Ablehnende presserechtliche Auskunftsentscheidungen von Behörden: Kein Realakt, sondern Verwaltungsakt

Soweit eine Behörde einen presserechtlichen Auskunftsanspruch ablehnt, liegt darin - gegen die noch herrschende Meinung - kein Realhandeln, sondern eine Regelung der Rechtsposition der Presse und insofern ein Verwaltungsakt im Sinne von § 35 VwVfG (bzw. LVwVfG). Dies hat das OVG Schleswig diurch Beschl. v. 17.10.2025 – Az. 6 MB 28/25 entschieden.

Zum Sachverhalt: Im streitgegenständlichen Verfahren hatte die BILD-Zeitung des Axel Springer Verlags Auskunft zu einem sexualstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren begehrt und eine Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Flensburg adressiert. Diese verweigerte die Auskunft hinsichtlich der Anspruchsgrundlage des Informationsrechts der Presse nach § 4 Landespressegesetz Schleswig-Holstein. Der Verlag hat entschieden, das Land Schleswig-Holstein zu verklagen. Im Eilverfahren wurde eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der die Staatsanwaltschaft zur Auskunft verpflichtet werden sollte.

Die materiell- und verfahrensrechtliche Einordnng dieser praxisrelevanten Entscheidung und Bedeutung für den Auskunftsanspruch und die Pressefreiheit kommentiert Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen in der GRURprax 24/2025, S. 837 vom 19.12.2025 (Verlag C.H.Beck). Rechts- und Gestaltungshinweise für Antragsteller und für Behörden werden gegeben.

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