Home

  • Home

Die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management

Wer im globalen Wettbewerb steht, wer exportiert, Kapital im Ausland investiert, oder Unternehmen im In- oder Ausland gründen oder führen will, braucht kompetente Beratung.

Die JORDAN & WAGNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich auf Unternehmen des exportorientierten Mittelstandes spezialisiert.

Rechtssicherheit sollte bei der Erschließung neuer, nationaler und internationaler Märkte und um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, eine Grundvoraussetzung sein.

Seit 01.01.2000 beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei den Themen #Business Transformation und #Digitalisierung.

Seit 25 Jahren erweitern wir hierzu unser Leistungsportfolio kontinuierlich – stets im Einklang mit den sich wandelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Spezialisierung und langjährige Erfahrung ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Beratung auf höchstem Niveau anzubieten.

Mit der konsequenten Ausrichtung auf #Informationstechnologie, #Datenschutz, #Gewerblicher Rechtsschutz, # Handel & Vertrieb, #Wirtschaftsrecht, beraten wir Produzierende-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen.

Ob  Start-up  oder börsennotierter   Weltmarktführer, ob  KMU oder international tätiger Technologiekonzern, ob  Hidden Champion oder etablierter Markenhersteller, wir bilden die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management.

Weiterlesen

EVENTS · VERANSTALTUNGEN

< April 2026 >
So Mo Di Mi Do Fr Sa
      1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30    
Dienstag, 21.04.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Mittwoch, 22.04.2026

EU DATA Act – Foundation

Basisschulung zum EU DATA Act

In diesem Training wird das notwendige Basiswissen zum neuen EU DATA Act für Personen vermittelt, die im Umfeld von IoT-Produkten, vernetzten Geräten, Software und Daten tätig sind. Kursteilnehmer lernen die Handlungsgrundsätze für eine sichere Entwicklung, Integration und sicheren Betrieb kennen. Der Data Act ist das „Herzstück und Fundament des europäischen Datenwirtschaftsrechts“ und von erheblicher Praxisbedeutung. Das Seminar wird in englischer Sprache gehalten

Dabei werden Sie in die Lage versetzt, einschlägige Normen des DATA Act kennenzulernen. Es werden die erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um die Pflichtumsetzung und Compliance-Strukturen, zu etablieren.

Inhalte im Überblick

  • Einführung in den Data Act / Zielsetzung der Verordnung
  • Anwendungsbereich
    • Betroffene Akteure
    • Erfasste Datenarten
  • Scope: Rechte und Pflichten
    • für Nutzer und Dateninhaber
    • für Dritte
    • für öffentliche Stellen
  • Vertragsrechtliche Gestaltungen
  • Effekte/Megatrends: Cloud-/Edge-Dienste & Interoperabilität
  • Konkurrenzverhältnis zu anderen Rechtsakten
  • Praxisanwendung / Fallstudien
  • Praxis-/Rechtsfolgen: Neue Compliance-Pflichten, Handlungs-/ Umsetzungsfristen
  • Workshop: Perspektive/Datenschutzbewertung aus Sicht von Industrie, Verwaltung, Verbrauchern

Dozent/Lehrbeauftragter/Trainer:

Peter Wagner

 

Veranstalter:

TÜV Süd Akademie GmbH

Westendstraße 160

80339 München

www.tuvsud.com/akademie

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/seminare-management/industrielle-it-sicherheit/1715022

Mittwoch, 20.05.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

Drohnenbilder/Videos von Wohnliegenschaften bedeuten keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Interessenabwägung

Das Amtsgericht München (Beschluss v. 05.01.2026 – 222 C 2/26 = Anm. Degen, GRUR-Prax 2026, 222) hat entschieden, dass die kurzfristige und zuvor angekündigte Erstellung von Bild- oder Videodaten einer Wohnliegenschaft mittels Drohne keinen rechtswidrigen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) der Bewohner begründet. Dies, sofern sie als mildestes Mittel einem legitimen sachlichen Zweck dient und durch geeignete organisatorische Maßnahmen eine Erfassung des Wohnungsinneren vermieden werden kann. Die praxisrelevante Gerichtsentscheidung unterschiedet sich von anderen Fallkonstellationen, bei denen Nachbarn privat mit Flug-/Kameradrohnen über Wohnbereiche und Gärten fliegen und Bildaufnahmen generieren. Die Sach- und Rechtslage, die das Amtsgericht München zu entscheiden hatte, beinhaltet nachvollziehbar das Zurücktreten der Privatsphäre.

Welche besonderen Aspekte des Sachverhalts und der rechtlichen Würdigung hier zu berücksichtigen sind und welche datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Einordnungen aufgrund anderer Entscheidungen zu beachten sind, wird behandelt im Beitrag „Keine Verletzung des APR durch Drohnenbilder oder -videos von Wohnliegenschaften nach Interessenabwägung“ von Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen in GRUR-Prax 2026, 222.

Bei Beratungsfragen zu einem rechtskonformen IT- und datenschutzrechtlichen Einsatz von Drohnen und Videobildern mit entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (rechtliche Prüfung und Risikomatrix) steht Ihnen die Kanzlei Jordan & Wagner gerne zur Verfügung.

NIS-2: Umsetzungspflichten für Managementverantwortliche

Für Unternehmen und Behörden wurden am 05.12.2025 neue Informationssicherheits- und Risikomanagement-Pflichten verabschiedet mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsG, BGBl 2025 I Nr. 301, 05.12.2025). Dazu gehören auch Incident Management und Business Continuity Management. Es wurde eine neue - EU-weit harmonisierte - "IT-Compliance-Achse“ etabliert, die für den Binnenmarkt, die Wirtschaft und Gesellschaft von herausragender Bedeutung ist. Es bestehen Pflichten für Einrichtungen in Sektoren mit hoher Kritikalität und in sonstigen kritischen Sektoren. Eine neue Einstufung in wichtig oder besonders wichtig / wesentlich ist abhängig von Schwellenwerten; bestimmte Einrichtungen gehören aber auch unabhängig von ihrer Größe als Normadressaten in den Anwendungsbereich.

Das NIS2UmsG ändert als Artikelgesetz im Wesentlichen das BSI-Gesetz (BSIG) und weitere Gesetze, integriert Vorgaben aus dem früheren IT-Sicherheitsgesetz, erweitert diese sowohl qualitativ (höhere Anforderungen) als auch quantitativ (mehr Unternehmen betroffen).

Es gibt eine komplexe neue rechtstechnische Regulatorik, insbes. mit §§ 30, 28 ff. NIS2UmsG.

-ISTM (Informationssicherheits- und Technisches-Risikomanagement) und ISMS (Information Security Management System) etablieren mit allen diesbezüglichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen

-Registrierungspflicht beim BSI für betroffene Einrichtungen

-Sektorspezifisch: Umsetzung der Anforderungen aus § 5c EnWG durch IT-Sicherheitskataloge

-Governance-Ebene: Reporting- und Audit-Mechanismen

Wir beraten alle Normadressaten wie Unternehmen, Körperschaften zu den NIS-2-Umsetzungspflichten, Registrierungs- und Compliance-Aufgaben und Auswirkungen von NIS-2.

Eine besondere Empfehlung für eine Befassung mit dieser Materie geht an unseren Kooperationspartner, die TÜV Süd Akademie GmbH, die praxisgerechte Seminarangebote offeriert, in Präsenz, online und als Inhouse- und Customize-Variante ("NIS-2 für Managementverantwortliche - Die NIS-2-Richtlinie kompakt für Geschäftsleitungen". Diese Schulungsangebote sind hier abrufbar.

Zu den Fachreferenten für NIS-2 gehört hier auch Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen.

 

 

 

News-Archiv