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Die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management

Wer im globalen Wettbewerb steht, wer exportiert, Kapital im Ausland investiert, oder Unternehmen im In- oder Ausland gründen oder führen will, braucht kompetente Beratung.

Die JORDAN & WAGNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich auf Unternehmen des exportorientierten Mittelstandes spezialisiert.

Rechtssicherheit sollte bei der Erschließung neuer, nationaler und internationaler Märkte und um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, eine Grundvoraussetzung sein.

Seit 01.01.2000 beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei den Themen #Business Transformation und #Digitalisierung.

Seit 25 Jahren erweitern wir hierzu unser Leistungsportfolio kontinuierlich – stets im Einklang mit den sich wandelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Spezialisierung und langjährige Erfahrung ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Beratung auf höchstem Niveau anzubieten.

Mit der konsequenten Ausrichtung auf #Informationstechnologie, #Datenschutz, #Gewerblicher Rechtsschutz, # Handel & Vertrieb, #Wirtschaftsrecht, beraten wir Produzierende-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen.

Ob  Start-up  oder börsennotierter   Weltmarktführer, ob  KMU oder international tätiger Technologiekonzern, ob  Hidden Champion oder etablierter Markenhersteller, wir bilden die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management.

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EVENTS · VERANSTALTUNGEN

< Juni 2026 >
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Freitag, 19.06.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Donnerstag, 02.07.2026

Recht & Rechte: Datenschutz 360° für die Anwaltschaft Praxis, Pflichten, Prozessrisiken

Recht & Rechte: Datenschutz 360° für die Anwaltschaft
Praxis, Pflichten, Prozessrisiken

Seminardaten
Beginn:
Donnerstag, 02.07.2026 (9:30 – 15:30 Uhr)
Dauer / Ende:
5 Stunden (Fachanwaltsfortbildung nach FAO)
Ort:
Virtueller Online-Workshop der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Kurzbeschreibung

Als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt stehen Sie täglich an der Schnittstelle von Mandanteninteressen, Aufsichtsrecht und IT-Risiken. Dieses kompakte Intensivseminar liefert Ihnen das notwendige 360°-Wissen: von DSGVO-Fallstricken über NIS2-/Data-Act-Relevanzen bis zur praktischen Prozess- und Beratungspraxis im „KI-Zeitalter“ - prägnant, praxiserprobt und direkt umsetzbar.

Was Sie mitnehmen:
• Klarheit zu Pflichten: Wer trägt welche Verantwortung (Mandant, Kanzlei, Dritte)?
• Praktische Tools: Checklisten, Muster, Ablaufpläne für Auskunftsanfragen, DSFA & Incident-Response
• Prozesstaktik: Wie man Auskunftsbegehren, Bußgeldverfahren und Schadenersatzansprüche strategisch begleitet.
• Schnittstellenwissen: Wie Datenschutz, IT-Sicherheit (NIS2) und neue EU-Regeln (Data Act) zusammenspielen.
• Kommunikation: Mandantenberatung verständlich, belastbar und wirtschaftlich gestalten.

Zielgruppe:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragte in Kanzleien, Mitglieder der Rechtsanwaltskammer und alle, die Mandate mit datenschutz- oder IT-Bezug professionell betreuen wollen.

Referent:
Dr. Thomas A. Degen, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht), Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV), Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (DHBW) und bei der TÜV Süd Akademie GmbH, München, ist insbesondere auf Datenschutz-, Medienrecht und IT-Compliance spezialisiert. Er ist Ombudsmann und Co-Founder der Degen Deicke Wagner GmbH (https://whistleblower-helpdesk.de) und externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter von Unternehmen und gemeinnützigen Institutionen. Der Referent ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. „IT- und Datenschutz-Compliance für Unternehmen“ (Hrsg. Degen/Deister), 2. Aufl., Boorberg Verlag; „Elektronischer Rechtsverkehr“ (Degen/Emmert), 3. Aufl. 2025, C.H.Beck.

Montag, 20.07.2026

KI gestützte Geschäftsoptimierung in der Unternehmensverwaltung

Kostendruck begegnen, Prozesse verschlanken, Daten & KI wirksam nutzen

Steigender Kostendruck, Fachkräftemangel, wachsende Dokumentationspflichten und historisch gewachsene IT-Landschaften stellen insbesondere administrative Bereiche im produzierenden Mittelstand vor große Herausforderungen. Einkauf, Arbeitsvorbereitung, Controlling, Personalwesen oder Rechnungswesen arbeiten häufig mit hohem manuellem Aufwand, Medienbrüchen, redundanten Daten und begrenzter Transparenz über Kosten, Durchlaufzeiten und Auslastung.
Das Seminar vermittelt praxisnah, wie administrative Prozesse systematisch analysiert, datenbasiert bewertet und gezielt optimiert werden können. Im Fokus stehen konkrete Anwendungsfälle wie z. B. ineffiziente Freigabe- und Genehmigungsprozesse, hoher manueller Aufwand in der Belegverarbeitung, fehlende Transparenz über Prozesskosten und Bearbeitungszeiten oderaufwändige Abstimmungen zwischen Verwaltung, Produktion und IT.

Ziel und Nutzen
Sie lernen administrative Prozesse im eigenen Unternehmen systematisch zu analysieren und Einsparpotenziale zu identifizieren. Sie erfahren, wie Sie Daten, Automatisierung und KI gezielt zur Reduktion von Kosten, Durchlaufzeiten und Fehlerquoten einsetzen und typische Digitalisierungs- und Optimierungsprojekte in der Verwaltung realistisch priorisieren und umsetzen. Zudem erhalten Sie praxisnahes Wissen, um rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen (u. a. Datenschutz, Mitbestimmung, Arbeitsrecht) frühzeitig zu berücksichtigen und sicher zu integrieren.

Die Inhalte dieser Schulung unterstützen die Nachweispflicht zur Förderung von KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 EU KI-VO.

Agenda
1. Einführung & Zielsetzung
a. Zielsetzung des Seminars & Ergebniserwartungen
b. Vorstellung von konkreten Teilnehmer-Cases
2. Analyse & Optimierung administrativer Prozesse
a. Identifikation von Kostentreibern in der Verwaltung
b. Methoden zur datengetriebenen Prozessanalyse
c. Transparenzsteigerung durch strukturierte Optimierung
Einsatz von KI & Automatisierung zur Effizienzsteigerung
a. Grundlagen und Anwendungsfälle von KI in der Verwaltung
b. Werkzeuge zur Automatisierung administrativer Aufgaben
c. Praxisbeispiele erfolgreicher Automatisierungsprojekte
4. Rechtssichere Prozessimplementierung
a. Datenschutz & Mitbestimmung bei digitalen Lösungen
b. IT- und Prozesslösungen rechtskonform einführen
c. Arbeitsrechtliche Aspekte bei Re-Organisationsvorhaben
Praxisbezogene Fallarbeit & Transfer in den Unternehmensalltag
a. Identifikation und Reflexion individueller Optimierungspotenziale
b. Gruppenarbeit zu rechtlichen Rahmenbedingungen
c. Gemeinsame Diskussion & Transfergespräch
6. Abschluss & Weiterführende Maßnahmen
a. Wrap-up & Vorstellung der Nachbereitungsaufgaben
b. Networking & informeller Austausch (optional)

Zielgruppe
Geschäftsführung, kaufmännische Leitung, Bereichs- und Abteilungsleitungen sowie Projektverantwortliche aus Verwaltung, Controlling, Einkauf, Personal, IT und Organisation

Veranstaltungsnummer
26-1712

Termin
20.07.2026–21.07.2026
09:00–17:00 Uhr

Veranstaltungsort
wvib-Campus
Merzhauser Straße 118
79100 Freiburg

Max. Teilnehmerzahl
12

Veranstaltungsorganisation
Alexandra Bernhardt
bernhardt@wvib.de

weitere Informationen finden Sie unter: https://wvib.de/events/26-1712

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

Datenverarbeitung durch Business Tool eines sozialen Netzwerks (wie Meta) ist mangels informierter Einwilligung und DSGVO-Rechtfertigung rechtswidrig

Das OLG Naumburg hat mit Urteil v. 05.02.2026 – 9 U 44/25 die europarechtlich geprägte Rechtsprechung gegen umfassendes Online-Tracking durch Meta erheblich verschärft. Meta wurde vorgeworfen, durch Meta-Pixel, Tracking- und Targeting-Tools das Internet-Verhalten des Klägers auszuspionieren. So erhebe Meta über die auf diversen Websites und Apps eingebundenen „Meta Business Tools“ wie Meta Pixel und vergleichbare Tracking-Technologien ohne wirksame Einwilligung, d.h. umfangreiche personenbezogene Daten zu dem Nutzungsverhalten.

Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen bespricht die aktuelle und praxisrelevante Gerichtsentscheidung in der GRUR-Prax 2026, 347 unter der Überschrift „Rechtswidrige Datenverarbeitung durch Business Tool eines sozialen Netzwerks mangels informierter Einwilligung und DS-GVO-Rechtfertigung“ und formuliert folgende Leitsätze:

  1. Bereits die fortdauernde Möglichkeit der weiteren Nutzung rechtswidrig erhobener personenbezogener Daten begründet ein Feststellungsinteresse.
  2. Eine Einwilligung in Tracking- und Profilbildungsmaßnahmen ist nur wirksam, wenn Nutzer vollumfänglich über Umfang, Zweck und Dauer der Datenverarbeitung informiert werden.
  3. Der Einsatz der „Meta Business Tools“ zu Tracking- und Werbezwecken kann weder auf eine Einwilligung noch auf Art. 6 I lit. b–f DS-GVO gestützt werden.
  4. Jahrelanges umfassendes Tracking und Profiling kann bereits wegen des eingetretenen Kontrollverlusts über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden iSv Art. Art. 82 DS-GVO begründen.
  5. Der durch intransparentes Online-Tracking verursachte Kontrollverlust rechtfertigt einen eigenständigen immateriellen Schadensersatzanspruch.
  6. Umfangreiche Drittseiten- und App-übergreifende Datenerfassung zu Werbe- und Profilbildungszwecken überschreitet die Grenzen berechtigter Interessen nach Art. 6 I lit. f DS-GVO.
  7. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Nutzern durch Meta war jedenfalls vom 16.7.2020 bis zum 7.10.2022 nicht durch einen DS-GVO-Erlaubnistatbestand gedeckt.

Daraus folgt, dass nicht nur das Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht, sondern auch das IT-/Internet- und das digitale Plattformrecht betroffen sind. Unternehmen, die Meta Pixel, Conversions APIs oder vergleichbare Drittanbieter-Trackingtools operativ implementiert haben, wird empfohlen, ihre Consent-Management-Systeme, Informationspflichten, Speicher- und Löschkonzepte und die Rechtsgrundlagen ihrer Datenverarbeitung dringend zu überprüfen. Eine Zusammenfassung der Sach- und Rechtslage mit Praxishinweis ist veröffentlich in GRUR-Prax 2026, 347.

Drohnenbilder/Videos von Wohnliegenschaften bedeuten keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Interessenabwägung

Das Amtsgericht München (Beschluss v. 05.01.2026 – 222 C 2/26 = Anm. Degen, GRUR-Prax 2026, 222) hat entschieden, dass die kurzfristige und zuvor angekündigte Erstellung von Bild- oder Videodaten einer Wohnliegenschaft mittels Drohne keinen rechtswidrigen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) der Bewohner begründet. Dies, sofern sie als mildestes Mittel einem legitimen sachlichen Zweck dient und durch geeignete organisatorische Maßnahmen eine Erfassung des Wohnungsinneren vermieden werden kann. Die praxisrelevante Gerichtsentscheidung unterschiedet sich von anderen Fallkonstellationen, bei denen Nachbarn privat mit Flug-/Kameradrohnen über Wohnbereiche und Gärten fliegen und Bildaufnahmen generieren. Die Sach- und Rechtslage, die das Amtsgericht München zu entscheiden hatte, beinhaltet nachvollziehbar das Zurücktreten der Privatsphäre.

Welche besonderen Aspekte des Sachverhalts und der rechtlichen Würdigung hier zu berücksichtigen sind und welche datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Einordnungen aufgrund anderer Entscheidungen zu beachten sind, wird behandelt im Beitrag „Keine Verletzung des APR durch Drohnenbilder oder -videos von Wohnliegenschaften nach Interessenabwägung“ von Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen in GRUR-Prax 2026, 222.

Bei Beratungsfragen zu einem rechtskonformen IT- und datenschutzrechtlichen Einsatz von Drohnen und Videobildern mit entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (rechtliche Prüfung und Risikomatrix) steht Ihnen die Kanzlei Jordan & Wagner gerne zur Verfügung.

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