Datenschutzverletzungen und -strategien
Seitdem „Datenskandale“, sind sie tatsächlich zutreffend oder nur Ausdruck kritischer Verdachtsberichterstattung oder unzulässiger Schmähkritik, landauf und landab als Eskalationsrisiken gesehen werden, fällt es immer leichter, auch im Kleinbetrieb, zu erkennen, dass es auch im Datenschutz-Kontext nach einer Geraden, auch kurvige, steile und unwegsame Korridore geben kann. Daher können ein taugliches Notbremssystem, ein Airbag und ein „Schubumkehrkonzept“ im Einzelfall nützlich sein.
Aus Datenschutz- und Verschwiegenheitsgründen halten wir gewisse vertiefende Sachinformationen hier bewusst hinter dem Berg. Zu den zulässigerweise informativ auszubreitenden Rechtshilfen gehört jedenfalls die Unterstützung der Fachabteilungen auf Anwender- und Betroffenenseite, die Erstellung von Datenschutzkonzepten, Datenschutzerklärungen, IT-Sicherheitskonzepten, Konzern-, Unternehmens- und Verbands-Richtlinien, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten, Arbeitsanweisungen, Social Media Guidelines wie die Analyse und Beantwortung von Betroffenen-Ansprüchen, sei es zur Auskunft, zum Widerruf, zur Löschung etc.
Welchen herausragenden Stellenwert das Datenschutzrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben, zeigt sich in Gesellschaft (Schutzbedarf, Ansprüche, Medienerziehung), Gesetzgebung (wie DSGVO, BDSG, TMG), Politik (Überregulierung, Verhältnismäßigkeitsfragen, Kontrollverlust), und Wirtschaft (Automatisierung, Kontrollstreben, Herrschaft über Mobilitäts-Daten) und Rechtsprechung (Urteile zu Volkszählung, Social Media, Cookies).