Hardwareverträge: Kauf, Miete, Wartung
Im Bereich der Hardwareverträge begleiten wir nicht nur die Trendwende vom früher beherrschenden Hardware-Kleid hin zum Software-Kern. Wir sind auch für klassische Hardware-Hersteller und Hardware-Verwender, d.h. für Firmen, die Hardware einkaufen und in der Produktion bzw. als Maschinen einsetzen, rechtsberatend tätig.
In der Praxis geht es vielfach um folgende Vertragstypen:
- Hardware-Kauf
- Hardware-Miet- und Leasingmodelle
- Hardware-Wartung