Softwareverträge, Individual- und
Standardsoftware, Apps
Wir beraten zu allen Rechtsfragen Softwarerecht. Ein Schwerpunkt stellt dabei die Vertragsgestaltung dar, z.B. in folgenden – nicht abschließenden – Projektbereichen:
• Software-Kauf (Standardsoftware)
• Software-Customizing
• Erstellung von Individual-Software
• Software as a Service (SaaS, siehe auch die Ausführungen zu Cloud Computing)
• Software-Miet- und Leasingmodelle
• Software-Pflege
• Software-Escrow (Quellcode-Hinterlegung)
• Software- und Projekt-Übertragung
• Geheimhaltungsvereinbarungen, NDA
Wir wurden schon als „Geburtshelfer“, „Projektmanager“, „Vertrauensanwälte“ wie auch „Feuerwehrleute“ bezeichnet. Dies liegt daran, dass wir Projekte ab der Entstehung begleiten und für unsere Mandanten immer ansprechbar sind, egal, ob sich Projekte gut, überplanmäßig oder schlecht entwickeln und auch dann, wenn Lieferanten und Kunden einen im Stich lassen und man Lösungen ausloten und ggf. Mängel beheben, IT-Sachverständige einschalten oder vor Gericht ziehen muss.