Markenrecht und Schutz des geistigen Eigentums
Gewerbliche Schutzrechte
Typische Arbeitsfelder betreffen das Markenrecht und den gewerblichen Rechtschutz. Eine Marke dient dem Schutz von Produkten und Dienstleistungen. Eine Marke kann Herkunfts-, Qualitäts- und Werbekennzeichen in einem und damit ein „Fingerabdruck“ sein.
Marken sind Zeichen aller Art, Begriffe, Logos, Slogans, Farben, Erkennungsmelodien, welche Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen.
Technische Erfindungen können demgegenüber mit einem Patent vor Nachahmung durch Konkurrenten geschützt werden.
Technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können ferner als Gebrauchsmuster geschützt werden, soweit sie auf einem erfinderischen Schritt beruhen.
Die äußere Gestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Gegenständen kann durch eingetragene Designs geschützt werden.