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Mittwoch, 15.01.2025

IT-Recht - IT-Management

Studiengang Wirtschaftsinformatik

Vorlesungen RA Dr. Thomas A. Degen:
Mi., 15.01.2025 (9:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:30 Uhr),
Fr., 17.01.2025 (9:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:30 Uhr),
Mo., 27.01.2025 (9:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:30 Uhr)

Teilnehmerkreis:
Eingeschriebene Studierende der Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart im 5. Semester des Studiengangs Wirtschaftsinformatik (STG-WWI2022B)

Kurzbeschreibung Inhalt (Auszug):
Praxis- und prüfungsrelevante Grundlagen des IT-Rechts mit zahlreichen Fallbeispielen und Rechts- und Gestaltungshinweisen für das operative Management, für Wirtschaftsinformatiker und Entscheidungsträger:

• Rechtliche Grundlagen und Konzepte des IT-Rechts:
o Immaterialgüterrecht: Schutz digitaler Werke insbes. durch das Urheberrecht
o Schutz durch Patente, Halbleiter, Marken
o Schutz durch das Wettbewerbsrecht
o Deliktsrechtliche Ansprüche
o Vertragsrechtliche Ansprüche
o Prozessuale Durchsetzung softwarerechtlicher Ansprüche und Vollstreckung (Abmahnung, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz-, Beseitigungsansprüche, Besichtigungsansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung; einstweilige Verfügung; Hauptsacheverfahren)

• IT-Vertragsrecht:
o Erwerb von Software und Hardware, auf Dauer und auf Zeit
o Herstellung von Software
o Wartung von Hardware und Pflege von Software
o Besonderheiten bei SaaS, Cloud
o Besonderheiten im Betrieb und bei der Produkthaftung

• Internetrecht:
o Grundlagen des E-/M-Commerce (Fernabsatzrecht)
o Europäischer und nationaler Rechtsrahmen (u.a. DSA, DDG), Providerhaftung
o Computerstrafrecht (Cyberkriminalität, White-Hat-Hacker)
o Neue Trends: KI

• IT- und Datenschutz-Compliance
o Rechtsrahmen IT-Compliance und Rolle des IT-Compliance Managers
o Rechtsrahmen Datenschutzrecht (insbes. Sicherheit des Umgangs mit personenbezogenen Daten, Rechte der Betroffenen)
o Schnittstellen zum IT-Management, wie IT-Organisation, IT-Strategien, IT-Controlling, IT-Servicemanagement und Referenzmodelle (ITIL), Governance, Risk- & Compliance (GRC); IT-Programm- und Portfolio-Management; IT-Systemmanagement, IT-Ressourcen-Management
o IT-Sicherheit: Strukturen, Frameworks, Haftungsvermeidung, internationale Standards wie ISO 27001, ISO 27701 u.a.
Dozent / Lehrbeauftragter:
Dr. Thomas A. Degen
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV)
Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (DHBW)
Trainer der TÜV SÜD Akademie GmbH: IT-Compliance Manager - TÜV


Qualifikationsziele und Kompetenzen:
Fachkompetenz:
Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden die wesentlichen Methoden zum Management von IT-Systemen und zur Bereitstellung von IT-Services und IT-Sicherheit benennen und grundsätzlich erläutern. Sie können die grundlegenden Rollen, Komponenten und Prozesse, die erforderlich sind, um IT-Dienstleistungen zu erbringen, zu messen und zu verbessern, darstellen und einordnen. Ferner können die Studierenden IT-Sicherheit unter dem Management-Aspekt bewerten und realisieren.
Methodenkompetenz: Die Studierenden können die Methoden und Verfahren der Teilgebiete von ITIL verstehen, zuordnet und beurteilen, welche für den Einsatz in unterschiedlichen Unternehmen sinnvoll sind.
Personale und Soziale Kompetenz: Die Studierenden können selbstständig Teilgebiete des IT-Management bearbeiten und mit anderen diskutieren. Rechtlichen Aspekte können Sie verstehen und einordnen.
Übergreifende Handlungskompetenz: Die Studierenden können die erworbenen Kenntnisse auf praxisorientierte Fragestellungen zu den Themen IT-Management und/oder IT-Sicherheitsmanagement anwenden und selbstständig oder im Team Problemlösungen erarbeiten. Dabei sind sie auch in der Lage, rechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen.


Veranstalter:
Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University Stuttgart
Wirtschaftsinformatik
Rotebühlplatz 41/1
70178 Stuttgart

https://www.dhbw-stuttgart.de/

Freitag, 17.01.2025

IT-Recht - IT-Management

Studiengang Wirtschaftsinformatik

Vorlesungen RA Dr. Thomas A. Degen:
Mi., 15.01.2025 (9:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:30 Uhr),
Fr., 17.01.2025 (9:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:30 Uhr),
Mo., 27.01.2025 (9:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:30 Uhr)

Teilnehmerkreis:
Eingeschriebene Studierende der Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart im 5. Semester des Studiengangs Wirtschaftsinformatik (STG-WWI2022B)

Kurzbeschreibung Inhalt (Auszug):
Praxis- und prüfungsrelevante Grundlagen des IT-Rechts mit zahlreichen Fallbeispielen und Rechts- und Gestaltungshinweisen für das operative Management, für Wirtschaftsinformatiker und Entscheidungsträger:

• Rechtliche Grundlagen und Konzepte des IT-Rechts:
o Immaterialgüterrecht: Schutz digitaler Werke insbes. durch das Urheberrecht
o Schutz durch Patente, Halbleiter, Marken
o Schutz durch das Wettbewerbsrecht
o Deliktsrechtliche Ansprüche
o Vertragsrechtliche Ansprüche
o Prozessuale Durchsetzung softwarerechtlicher Ansprüche und Vollstreckung (Abmahnung, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz-, Beseitigungsansprüche, Besichtigungsansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung; einstweilige Verfügung; Hauptsacheverfahren)

• IT-Vertragsrecht:
o Erwerb von Software und Hardware, auf Dauer und auf Zeit
o Herstellung von Software
o Wartung von Hardware und Pflege von Software
o Besonderheiten bei SaaS, Cloud
o Besonderheiten im Betrieb und bei der Produkthaftung

• Internetrecht:
o Grundlagen des E-/M-Commerce (Fernabsatzrecht)
o Europäischer und nationaler Rechtsrahmen (u.a. DSA, DDG), Providerhaftung
o Computerstrafrecht (Cyberkriminalität, White-Hat-Hacker)
o Neue Trends: KI

• IT- und Datenschutz-Compliance
o Rechtsrahmen IT-Compliance und Rolle des IT-Compliance Managers
o Rechtsrahmen Datenschutzrecht (insbes. Sicherheit des Umgangs mit personenbezogenen Daten, Rechte der Betroffenen)
o Schnittstellen zum IT-Management, wie IT-Organisation, IT-Strategien, IT-Controlling, IT-Servicemanagement und Referenzmodelle (ITIL), Governance, Risk- & Compliance (GRC); IT-Programm- und Portfolio-Management; IT-Systemmanagement, IT-Ressourcen-Management
o IT-Sicherheit: Strukturen, Frameworks, Haftungsvermeidung, internationale Standards wie ISO 27001, ISO 27701 u.a.
Dozent / Lehrbeauftragter:
Dr. Thomas A. Degen
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV)
Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (DHBW)
Trainer der TÜV SÜD Akademie GmbH: IT-Compliance Manager - TÜV


Qualifikationsziele und Kompetenzen:
Fachkompetenz:
Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden die wesentlichen Methoden zum Management von IT-Systemen und zur Bereitstellung von IT-Services und IT-Sicherheit benennen und grundsätzlich erläutern. Sie können die grundlegenden Rollen, Komponenten und Prozesse, die erforderlich sind, um IT-Dienstleistungen zu erbringen, zu messen und zu verbessern, darstellen und einordnen. Ferner können die Studierenden IT-Sicherheit unter dem Management-Aspekt bewerten und realisieren.
Methodenkompetenz: Die Studierenden können die Methoden und Verfahren der Teilgebiete von ITIL verstehen, zuordnet und beurteilen, welche für den Einsatz in unterschiedlichen Unternehmen sinnvoll sind.
Personale und Soziale Kompetenz: Die Studierenden können selbstständig Teilgebiete des IT-Management bearbeiten und mit anderen diskutieren. Rechtlichen Aspekte können Sie verstehen und einordnen.
Übergreifende Handlungskompetenz: Die Studierenden können die erworbenen Kenntnisse auf praxisorientierte Fragestellungen zu den Themen IT-Management und/oder IT-Sicherheitsmanagement anwenden und selbstständig oder im Team Problemlösungen erarbeiten. Dabei sind sie auch in der Lage, rechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen.


Veranstalter:
Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University Stuttgart
Wirtschaftsinformatik
Rotebühlplatz 41/1
70178 Stuttgart

https://www.dhbw-stuttgart.de/

Montag, 27.01.2025

IT-Recht - IT-Management

Studiengang Wirtschaftsinformatik

Vorlesungen RA Dr. Thomas A. Degen:
Mi., 15.01.2025 (9:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:30 Uhr),
Fr., 17.01.2025 (9:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:30 Uhr),
Mo., 27.01.2025 (9:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:30 Uhr)

Teilnehmerkreis:
Eingeschriebene Studierende der Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart im 5. Semester des Studiengangs Wirtschaftsinformatik (STG-WWI2022B)

Kurzbeschreibung Inhalt (Auszug):
Praxis- und prüfungsrelevante Grundlagen des IT-Rechts mit zahlreichen Fallbeispielen und Rechts- und Gestaltungshinweisen für das operative Management, für Wirtschaftsinformatiker und Entscheidungsträger:

• Rechtliche Grundlagen und Konzepte des IT-Rechts:
o Immaterialgüterrecht: Schutz digitaler Werke insbes. durch das Urheberrecht
o Schutz durch Patente, Halbleiter, Marken
o Schutz durch das Wettbewerbsrecht
o Deliktsrechtliche Ansprüche
o Vertragsrechtliche Ansprüche
o Prozessuale Durchsetzung softwarerechtlicher Ansprüche und Vollstreckung (Abmahnung, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz-, Beseitigungsansprüche, Besichtigungsansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung; einstweilige Verfügung; Hauptsacheverfahren)

• IT-Vertragsrecht:
o Erwerb von Software und Hardware, auf Dauer und auf Zeit
o Herstellung von Software
o Wartung von Hardware und Pflege von Software
o Besonderheiten bei SaaS, Cloud
o Besonderheiten im Betrieb und bei der Produkthaftung

• Internetrecht:
o Grundlagen des E-/M-Commerce (Fernabsatzrecht)
o Europäischer und nationaler Rechtsrahmen (u.a. DSA, DDG), Providerhaftung
o Computerstrafrecht (Cyberkriminalität, White-Hat-Hacker)
o Neue Trends: KI

• IT- und Datenschutz-Compliance
o Rechtsrahmen IT-Compliance und Rolle des IT-Compliance Managers
o Rechtsrahmen Datenschutzrecht (insbes. Sicherheit des Umgangs mit personenbezogenen Daten, Rechte der Betroffenen)
o Schnittstellen zum IT-Management, wie IT-Organisation, IT-Strategien, IT-Controlling, IT-Servicemanagement und Referenzmodelle (ITIL), Governance, Risk- & Compliance (GRC); IT-Programm- und Portfolio-Management; IT-Systemmanagement, IT-Ressourcen-Management
o IT-Sicherheit: Strukturen, Frameworks, Haftungsvermeidung, internationale Standards wie ISO 27001, ISO 27701 u.a.
Dozent / Lehrbeauftragter:
Dr. Thomas A. Degen
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV)
Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (DHBW)
Trainer der TÜV SÜD Akademie GmbH: IT-Compliance Manager - TÜV


Qualifikationsziele und Kompetenzen:
Fachkompetenz:
Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden die wesentlichen Methoden zum Management von IT-Systemen und zur Bereitstellung von IT-Services und IT-Sicherheit benennen und grundsätzlich erläutern. Sie können die grundlegenden Rollen, Komponenten und Prozesse, die erforderlich sind, um IT-Dienstleistungen zu erbringen, zu messen und zu verbessern, darstellen und einordnen. Ferner können die Studierenden IT-Sicherheit unter dem Management-Aspekt bewerten und realisieren.
Methodenkompetenz: Die Studierenden können die Methoden und Verfahren der Teilgebiete von ITIL verstehen, zuordnet und beurteilen, welche für den Einsatz in unterschiedlichen Unternehmen sinnvoll sind.
Personale und Soziale Kompetenz: Die Studierenden können selbstständig Teilgebiete des IT-Management bearbeiten und mit anderen diskutieren. Rechtlichen Aspekte können Sie verstehen und einordnen.
Übergreifende Handlungskompetenz: Die Studierenden können die erworbenen Kenntnisse auf praxisorientierte Fragestellungen zu den Themen IT-Management und/oder IT-Sicherheitsmanagement anwenden und selbstständig oder im Team Problemlösungen erarbeiten. Dabei sind sie auch in der Lage, rechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen.


Veranstalter:
Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University Stuttgart
Wirtschaftsinformatik
Rotebühlplatz 41/1
70178 Stuttgart

https://www.dhbw-stuttgart.de/

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

KI-Projekte datenschutzkonform planen und kontrollieren: KI-Einsatz bei Behörden, Kritischer Infrastruktur und Unternehmen

Diese hochaktuelle Praxisthematik der künstlichen Intelligenz (KI) mit Grundlagen, Analyse und Framework für Projektsteuerung und Risikomatrix wird von Dr. Thomas A. Degen und Prof. Dr.-Ing. Stefan Waitzinger behandelt. In der Fachzeitschrift apf (Zeitschrift für die staatliche und kommunale Verwaltung), 11-12/2024, 322 ff. stellen Degen/Waitzinger im ersten Teil des Beitrags das Phänomen KI und den Regulierungsrahmen der KI-Verordnung heraus.

Die Fallgestaltungen in der Praxis zeigen, dass das Thema KI und deren Einsatz in Unternehmen und anderen Organisationen stark von den spezifischen Gegebenheiten abhängig ist. Hierunter fallen sowohl die entsprechenden Use Cases als auch die einzusetzenden Technologien. Die Frage nach Elementen relevanter KI-Technologien sowie deren Parameter und Rahmenbedingungen für den produktiven Einsatz in Organisationen wird im zweiten Teil des Fachbeitrags untersucht. Anhand einer Darstellung der KI-Technologien und Beispiele für Projekt-Parameter werden insbesondere folgende Aspekte thematisiert:

  • Spezifika bei Bundes-, Landes-, Kommunalbehörden,
  • Projekt- und Risikosteuerung, Risikomatrix,
  • Praxishinweise und Empfehlungen zur systemtechnische Projektsteuerung,
  • Besonderheiten, Integrationsszenarien (betrieblich/behördlich), Compliance-Systeme.

Aufgrund der Aktualität der Thematik mit den Schnittstellen von Recht, Technologie und Management werden auch bedarfsgerechte Workshops und Fortbildungsmodule für Wirtschaftsunternehmen und die öffentliche Hand angeboten, nebst Unterstützung bei der Projektrealisierung.

Der Autor, Prof. Dr.-Ing. Stefan Waitzinger, ist Studiendekan BW/Professur für Digitale Unternehmensprozesse an der Hochschule Konstanz für Technik, Wirtschaft und Gestaltung in Konstanz mit Schwerpunkt Data/Business Analytics (www.htwg-konstanz.de). Der Autor, Dr. Thomas A. Degen, ist Fachanwalt für IT-Recht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV) und Lehrbeauftragter der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart, u. a. für IT-Recht. Er ist Partner der Jordan & Wagner RA GmbH, Co-Founder der ValueAbler GmbH und Ombudsmann der Degen Deicke Wagner GmbH (www.whistleblower-helpdesk.de). Die Autoren beraten zu Umsetzung und Risikosteuerung von Digitalisierungs- und Effizienzprojekten.

 

Keine Pflicht der Aufsichtsbehörde zu Abhilfemaßnahmen bei Feststellung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Aufsichtsbehörden sind nicht verpflichtet, nach Art. 58 II DSGVO eine Abhilfemaßnahme zu ergreifen, insbes. eine Geldbuße zu verhängen, wenn dies nicht verhältnismäßig ist, um der festgestellten Unzulänglichkeit abzuhelfen und die umfassende Einhaltung der DSGVO sicherzustellen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 26.9.2024 – C-768/21 (TR/Land Hessen), GRUR-RS 2024, 25192 entschieden.

In dem Sachverhalt ging es um einen Datenschutzverstoß, nachdem eine Mitarbeiterin einer Sparkasse wiederholt unbefugt auf personenbezogene Daten eines Kunden zugegriffen hatte. Die Sparkasse bemerkte dies und meldete das der Aufsichtsbehörde (dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, HBDI) gemäß Art. 33 DSGVO. Der Kunde wurde aber nicht nach Art. 34 DSGVO unterrichtet. Als der Kunde erfuhr, dass unberechtigterweise auf seine personenbezogenen Daten zugegriffen worden war, leitete er beim HBDI eine Beschwerde ein gemäß Art. 77 DSGVO. Er beanstandete, nicht benachrichtigt worden zu sein. Die Sparkasse gab an, von einer Benachrichtigung abgesehen zu haben, da ihr Datenschutzbeauftragter (DSB) kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten festgestellt habe. Gegen die Mitarbeiterin seien Disziplinarmaßnahmen ergriffen worden. Diese habe bestätigt, dass sie die Daten weder kopiert oder gespeichert noch an Dritte übermittelt habe und zugesagt, dies auch künftig nicht zu tun. Der Kunde erhob gegen den Bescheid Klage beim VG Wiesbaden und beantragte, den HBDI zum Einschreiten zu verpflichten. Das VG hat dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Aufsichtsbehörde, die eine Datenverarbeitung feststellt, stets verpflichtet ist, nach Art. 58 II DSGVO einzuschreiten.

Der EuGH hat im Ergebnis festgestellt, dass die Aufsichtsbehörde nicht verpflichtet ist, eine Abhilfemaßnahme zu ergreifen und eine Geldbuße zu verhängen, soweit ein solches Einschreiten nicht geeignet, erforderlich oder verhältnismäßig ist, um der festgestellten Unzulänglichkeit abzuhelfen und die umfassende Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten. Denn die Aufsichtsbehörde habe ein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise ein, wie sie der Unzulänglichkeit abhilft. Das ist richtig.

Von Dr. Thomas A. Degen ist eine Urteilsbesprechung mit Hinweisen zu den Aufgaben und Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde und zur Datenschutz-Compliance und den Aufgaben des DSB veröffentlicht in der GRUR-Prax 2024, 724.

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