News & Events

  • News & Events

NEWS & EVENTS

EVENTS · VERANSTALTUNGEN

< Februar 2025 >
So Mo Di Mi Do Fr Sa
            1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28  
Montag, 31.03.2025

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Dienstag, 22.04.2025

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Dienstag, 06.05.2025

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

Reform der Grundsteuer – Wenn sich der Grundsteuerbetrag plötzlich vervielfacht, was ist zu tun?

 

Die Städte und Gemeinden versenden derzeit die nach der Grundsteuerreform aktualisierten Grundsteuerbescheide.

Dagegen wurden die Grundsteuerwertbescheide der Finanzämter zumeist bereits im vergangenen Jahr verschickt. Dies ist die eigentliche rechtliche Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer, der den neu berechneten Wert des Grundstücks widerspiegelt. Die Gemeinden ermitteln unter Anwendung des jeweils festgesetzten Hebesatzes den Endbetrag der Grundsteuer, der dann im Grundsteuerbescheid ausgewiesen wird.

Auch wenn kein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts eingelegt wurde, kann mittels eines Antrags beim Finanzamt eine Neubewertung des Grundstücks erreicht werden. § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz sieht allerdings vor, dass ein qualifiziertes Gutachten erstellt werden muss, um den Nachweis zu erbringen, dass der tatsächliche Wert der Immobilie um mehr als 30 % von dem im Grundsteuerwertbescheid genannten Betrag abweicht.

Diese 30 %-Grenze ergibt sich allerdings nicht allein dadurch, dass die Grundsteuer um mehr als 30 % in den aktuellen Bescheiden höher ausfällt als in den vorherigen. Vielmehr müssen andere auf das Grundstück bezogene Gründe vorhanden vorhanden sein, die eine Neubewertung rechtfertigen. Dies können beispielsweise nicht oder nicht ausreichend berücksichtigte Bauverbote oder Nutzungseinschränkungen sein.

Solche Neubewertungsgutachten müssen grundsätzlich von staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden. Falls eine Bewertung ohne besondere Schwierigkeiten anhand der vorliegenden Informationen und ohne weitere Prüfungen vor Ort möglich ist, lassen die Finanzämter auch ein vereinfachtes Gutachten zu, beispielsweise von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Gemeinde.

Welche Fristen sind zu beachten? Wenn das Gutachten bis zum 30.06.2025 in Auftrag gegeben wird, kann der neue Wert auch rückwirkend zum 01.01.2025 angewendet werden. Dies gilt unabhängig davon, wann das Gutachten dem Finanzamt vorgelegt werden kann. Bei späteren Gutachten erfolgt die Korrektur dann zum nächsten Jahresanfang.

Autor und Ansprechpartner:

Dr. Hanns-Georg Pipping, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Wirtschaftsmediator RAK

Tel.: 0711 255 404 60, E-Mail: hanns-georg.pipping@jordan-ra.com

 

 

KI-Projekte datenschutzkonform planen und kontrollieren: KI-Einsatz bei Behörden, Kritischer Infrastruktur und Unternehmen

Diese hochaktuelle Praxisthematik der künstlichen Intelligenz (KI) mit Grundlagen, Analyse und Framework für Projektsteuerung und Risikomatrix wird von Dr. Thomas A. Degen und Prof. Dr.-Ing. Stefan Waitzinger behandelt. In der Fachzeitschrift apf (Zeitschrift für die staatliche und kommunale Verwaltung), 11-12/2024, 322 ff. stellen Degen/Waitzinger im ersten Teil des Beitrags das Phänomen KI und den Regulierungsrahmen der KI-Verordnung heraus.

Die Fallgestaltungen in der Praxis zeigen, dass das Thema KI und deren Einsatz in Unternehmen und anderen Organisationen stark von den spezifischen Gegebenheiten abhängig ist. Hierunter fallen sowohl die entsprechenden Use Cases als auch die einzusetzenden Technologien. Die Frage nach Elementen relevanter KI-Technologien sowie deren Parameter und Rahmenbedingungen für den produktiven Einsatz in Organisationen wird im zweiten Teil des Fachbeitrags untersucht. Anhand einer Darstellung der KI-Technologien und Beispiele für Projekt-Parameter werden insbesondere folgende Aspekte thematisiert:

  • Spezifika bei Bundes-, Landes-, Kommunalbehörden,
  • Projekt- und Risikosteuerung, Risikomatrix,
  • Praxishinweise und Empfehlungen zur systemtechnische Projektsteuerung,
  • Besonderheiten, Integrationsszenarien (betrieblich/behördlich), Compliance-Systeme.

Aufgrund der Aktualität der Thematik mit den Schnittstellen von Recht, Technologie und Management werden auch bedarfsgerechte Workshops und Fortbildungsmodule für Wirtschaftsunternehmen und die öffentliche Hand angeboten, nebst Unterstützung bei der Projektrealisierung.

Der Autor, Prof. Dr.-Ing. Stefan Waitzinger, ist Studiendekan BW/Professur für Digitale Unternehmensprozesse an der Hochschule Konstanz für Technik, Wirtschaft und Gestaltung in Konstanz mit Schwerpunkt Data/Business Analytics (www.htwg-konstanz.de). Der Autor, Dr. Thomas A. Degen, ist Fachanwalt für IT-Recht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV) und Lehrbeauftragter der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart, u. a. für IT-Recht. Er ist Partner der Jordan & Wagner RA GmbH, Co-Founder der ValueAbler GmbH und Ombudsmann der Degen Deicke Wagner GmbH (www.whistleblower-helpdesk.de). Die Autoren beraten zu Umsetzung und Risikosteuerung von Digitalisierungs- und Effizienzprojekten.

 

News-Archiv

Abonnieren Sie unseren Newsletter

In unregelmäßigen Abständen erhalten Sie dann informative, relevante Inhalte zu unseren Beratungsschwerpunkten
und aktueller Rechtsprechung, zu Gesetzen und Verordnungen, über die Kanzlei sowie zu kommenden
Veranstaltungen  und Vorträgen. Sie können sich jederzeit abmelden.