Arbeitsrecht | Digitale, agile Arbeitswelt
Individuelles Arbeitsrecht
Wir befassen uns mit allen praxisrelevanten arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere auch hinsichtlich der tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt durch die Nutzung von IT am Arbeitsplatz. Hier ergeben sich zahlreiche Themenfelder, die unter den rechtlichen Aspekten zu bewerten sind. Dazu gehören Themen wie die Zulässigkeit der Verwertung von Nutzungsdaten auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Auch die steigende Verwendung von „Künstlicher Intelligenz“ am Arbeitsplatz wirft immer neue Problemstellungen auf. So stellt sich hierbei die Frage der Zulässigkeit und Haftung bei der Verwendung von Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis und die Rechte an deren Ergebnis.
Die Nutzung von IT am Arbeitsplatz wirkt aber auch auf „klassische“ Arbeitsrechtsthemen ein. Die Möglichkeit zur Kontrolle von Arbeitnehmern ist dabei unter dem Aspekt der Zulässigkeit besonders zu beachten.
Die Prüfung von Arbeitsverträgen, gehört, nicht nur im Hinblick auf die Zulässigkeit der Verwendung von IT ebenfalls zum Beratungs- und Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei. Selbstverständlich ist die Vorbereitung und Begleitung bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen im Wege einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages ebenso Gegenstand unserer Arbeit, was zudem die prozessuale Begleitung im Rahmen von Kündigungsschutzklage umfasst.
Neben individualrechtlichen Themenkomplexen ergeben sich im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechtes, insbesondere bei der Mitbestimmung, weitere Aufgabengebiete. Dies gilt insbesondere auch für Themen der Einführung von IT am Arbeitsplatz und dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hierbei. Die Begleitung der Erstellung einer Betriebsvereinbarung gehören dabei ebenso dazu, wie die rechtliche Betreuung vor und während der Durchführung einer Einigungsstelle.
Sprechen Sie uns gerne an.