Architektur- und Baurecht
Projekt- und Vertragsgestaltung
Baubeteiligte müssen mit unterschiedlichen Rechtsgebieten vertraut sein. Häufig geht es bei unserer Beratung und den von uns begleiteten Projekten um folgende Themen:
Bei den Verträgen zwischen Bauherrschaft und Architekt besteht eine große Gestaltungsfreiheit. Werden hier die richtigen vertraglichen Grundlagen gelegt, beschleunigt und vereinfacht dies die Planungsphase und gegebenenfalls auch die Ausführung des Projekts. Zu beachten ist aber das weitgehend verbindliche Preisrecht (HOAI).
Bei Verträgen mit Bauunternehmern (Generalunternehmern, Hauptunternehmen, Subunternehmern) wird häufig auf Standardregelungen Bezug genommen, etwa die VOB/B. Neben den Unterschieden zum allgemeinen Zivilrecht, vor allem dem Werkvertragsrecht, kommt hier auch das AGB-Recht zum tragen.
Bei der Beurteilung von Bauleistungen kommt es oft auf eine Vielzahl von technischen Normen und Regeln an. Darüber hinaus gelten im Bausektor strenge Sicherheitsstandards, insbesondere aus dem Bereich des Arbeitsschutzes.