Kollektives Arbeitsrecht
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts unterstützen wir auf Arbeitgeberseite im Bereich von Tarifverträgen und Vergütungssystemen sowie bei Regelungsthemen von Arbeitgeberverbänden und Konflikten mit Gewerkschaften. Durch unser nationales und internationales Netzwerk können wir im Bedarfsfall auch vermittelnde Unterstützung anbieten, was insbesondere bei Konzernstrukturen und Outsourcing sowie Betriebsstätten im Ausland von Vorteil ist.