Landhandel
Seit Gründung unserer Kanzlei im Jahr 2000 sind wir ständiger Partner von Landhandelsunternehmen unterschiedlichster Größe und begleiten sowohl das laufende Geschäft, als auch bei Fragen der strategischen Unternehmensplanung.
Unser „tägliches Geschäft“ sind Fragen der klassischen Handelsbetriebe wie Landhandel, Maschinen- und Ersatzteilhandel, Treibstoffhandel und ähnliches, aber auch Fragen der Waren-, Getreide- und Produktenbörsen und das Maklerrecht. Nicht unerwähnt lassen wollen wir auch unsere Erfahrung im Bereich der sog. „zweiten Verarbeitungsstufe“, also Betrieben mit Nahrungs- und/ oder Futtermittelproduktion (wie Mühlen, Mälzereien, Brauereien).
Unsere Beratung und Vertretung umfasst die klassischen zivilrechtlichen Themen des Handelsrechts im laufenden Geschäft, also das Vertragsrecht, AGB einschließ-lich der bekannten Spezialmaterien (z.B. Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel, Hamburger Futtermittel- Schlussscheine, AVLB Saatgut, Berliner Ver-einbarung), Mengenfeststellung, Transport und Transportmittel, und die sonstigen relevanten Spezialbestimmungen (z.B. Früchtepfandrecht nach dem Gesetz zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung vom 19.01.1949).
Gleichermaßen decken wir auch die sich stetig entwickelnden öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Zum einen sind dies die klassischen Gebiete wie die Lebensmittelsicherheit (also insb. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Herstellung von und/oder Handel mit Futtermitteln (FuttermittelV0), die Vorbeugung vor Tierseuchen und deren Bekämpfung in der landwirtschaftlichen Erzeugung (früher Tierseuchengesetz (TierSG), jetzt Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)). Zum anderen ist dies aber auch das stetig zunehmende, direkt anwendbare Europarecht (ein Beispiel ist das europäische Agrarumweltrecht mit den Verknüpfungen zum Förderrecht (sog. Cross Compliance)) sowie das wachsende Sicherheitsrecht (Ar-beitssicherheit (etwa auch HomeOffice) und „brandaktuell“ im Düngemittelbereich die Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Aus-gangsstoffen für Explosivstoffe).
Daneben begleiten wir auch bei firmenrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, beginnend bei den Pflichtangaben in der Geschäftskorrespondenz bis hin zu Gesellschaftstransaktionen und Nachfolgeregelungen.
Gern können Sie sich hier an uns wenden, um nicht wertvolle Zeit zu verlieren und unnötiges Risiken einzugehen.