Gesellschafts- und Stiftungsrecht
Projekt- und Gesellschaftsgründungen
Unsere Kanzlei berät bei der Gründung neuer Stiftungen und bei Strukturverbesserungen existierender Stiftungen.
Dazu gehört u. a.:
- Verbesserungen des Wortlauts der Satzung
- Verbesserungen in der Struktur des Vorstandes und des Beirates
- Vermeidung von Interessenkollisionen bei Firmenstiftungen.
Das Stiftungsrecht ist eine Spezialmaterie, zudem unterschiedlich auf Länderebene geregelt.
Wir haben langjährige Erfahrungen bei der Beratung von Gesellschaften und Stiftungen; etwa Rechtsanwalt Prof. Helmuth Jordan als Vorstand der Carl-Baresel-Stiftung seit 1997 bis 2011 und Rechtsanwalt Peter Wagner bis deren satzungsgemäßer Abwicklung als Verbrauchsstiftung.