Streitschlichtung außergerichtlich und gerichtlich
Der kaufmännische, technische, rechtliche und gesellschaftspolitische Rahmen ist in vielen Technologiesegmenten im Wandel begriffen. Unternehmen und ihre Marktbegleiter üben, kultur- und branchenabhängig, unterschiedliche Formen von Konzilianz, Nachsicht und Engagement und Kraft bei der Konfliktlösung und der Streitbewältigung. Rechtsstreitigkeiten bleiben im kaufmännischen Bereich insbesondere dann nicht aus, wenn der Vertragspartner oder Anspruchsgegner eine Blockadehaltung einnimmt, im Verzug oder sonst grob im Unrecht ist und Pflichtverletzungen und zum Rücktritt und/oder Schadensersatz berechtigende Handlungen oder Unterlassungen vorgenommen hat, die kritisch sind, Investitionen zu Nichte machen und nicht einfach ausgeblendet oder „ausgebucht“ werden können.
In der Praxis geraten Unternehmen insbesondere durch Defizite und Pflichtverletzungen von Vertragspartnern, Kunden, Dritten und/oder Aufsichtsbehörden, an die Grenzen ihres Koordinatensystems im Handel wie Vertrieb und Streckengeschäft und neuen Geschäftsfeldern.
Abhängig von vertraglich als (De-)Eskalations-, Mediations-, Streitschlichtungs-, Schieds-, Schiedsgerichts- oder Gerichtsstandklauseln ausgestalteten Vereinbarungen landen Geschäftsbeziehungen auch bei bester Unternehmens- und Vertragskultur mitunter im abgründigen „Minenfeld“ von Streitparteien und Gerichten.
Die Anwendung rechtlich und wirtschaftlich sinnvoller Anwaltsstrategien zur Bewältigung und Lösung von – auch kritischen und existentiellen – Konflikte gehört zu unserem Grundrepertoire. Dies, weil wir nicht nur außergerichtlich arbeiten, sondern auch eine nachhaltige Prozessführung, vor Schiedsgerichten wie im Instanzenweg, sicherstellen.
Viele Unternehmen haben bereits die Erfahrung gemacht, dass ein Durchblick und ein sinnvolles oder gar elegantes Durchschreiten des nationalen wie internationalen „Paragraphendschungels“ eine Kunst für sich sein kann. Erst recht gilt dies für festgefahrene, strittige und höchst streitige Projekte, die als gescheitert gelten und vor Gericht gebracht werden müssen.