Datenschutzrechte und -pflichten · DSGVO
Viele Unternehmen, Institutionen, Behörden und Privatpersonen fragen sich, was sie konkret machen dürfen mit personen- und sachbezogenen Daten und wer der Herr der Daten eigentlich ist und welche Rechte man hat.
Wir beraten deutsche und international tätige Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen sowie Verbände und Behörden zum Datenschutz. Auch bei grenzüberschreitenden Projekten unterstützen wir Unternehmen bei Datenschutzkonzepten und der Sicherstellung und Klärung von datenschutzrechtlichen Unternehmensfragen, ggf. unter Einbeziehung unseres Experten-Netzwerkes.
Der nationale und europäische Datenschutz und dessen globale Bedeutung („The Right to Privacy“) werden immer wichtiger, da Daten und Informationen im heutigen Informationszeitalter mehr denn je über den Erfolg gegenwärtiger und neuer Projekte entscheiden können. Metadatenbanken, künstliche Intelligenz (KI) und als „Datenkraken“ verschriene Apps und Softwareanwendungen sind Beispiele für Wissensvorsprung, die Herrschaft und Macht der Daten.
Wir begleiten unsere Mandanten im Koordinatensystem des Datenschutzes, bei Datenverarbeitungsprozessen über Drittländer, bei komplexen Auftragsverarbeitungsebenen, Wertschöpfungs- und Zuliefererketten, im Großen wie im Kleinen. Wir wissen, dass gerade dynamische Prozesse auch bei klaren Ausgangspunkten und Linien laufenden Überprüfungs- und Anpassungsbedarf erfordern können.
Da Mensch und Maschine mitunter „unvorhergesehen Bodenwellen“ ausgesetzt sein können, empfehlen wir, Datenschutzkonzepte so zu etablieren, dass Mensch, Maschinen und Ladung nicht bei den ersten „Vibrationen“ und auch nicht bei starken Stürmen verrutschen und ins Chaos abgleiten. Dann können nicht nur alle standardisierten Geraden mit höchster Geschwindigkeit gefahren werden, sondern auch im „Ralleygang“ die Kunden-, Vorstands-, Aufsichts- und Sonderwünsche bewältigt werden, die salopp als „Sand im Getriebe“ bezeichnet werden.