Architektur- und Baurecht
Streitschlichtung, außergerichtlich und gerichtlich
Bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Architektur-, Ingenieur- und Baurechts helfen wir Ihnen weiter.
In der Praxis streiten die Baubeteiligten nicht nur bei Gewährleistungsfragen, sondern auch über die zum Teil komplizierten baurechtlichen Haftungsregelungen, etwa über das Haftungsprivileg bei einer sog. gemeinsamen Betriebsstätte.
Sofern staatliche Gerichte in Anspruch genommen werden müssen, sollte schließlich die Möglichkeit eines selbständigen Beweisverfahrens berücksichtigt werden. Häufig lässt sich so ein jahrelanger und kostenintensiver Bauprozess vermeiden.