Wozu dient das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)?
Schutz vertraulicher Informationen und Ideen vor rechtswidrigem Erwerb und Nutzung
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) bezweckt den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in deutsches Recht umgesetzt. Neu geregelt wird insofern das Recht zum Geheimnisschutz. Diese war vormals in den §§ 17-19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert.
Was bedeutet dies für die Praxis und das Tagesgeschäft für Unternehmen?
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse müssen nicht mehr lediglich geschützt werden. Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen hat nachweisbar zu erfolgen. Wir empfehlen eine sorgfältige Analyse und Sachverhaltsprüfung, d.h. eine nachhaltige Dokumentation sowie eine rechtliche und technisch valide Absicherung.
Im „Schatten“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist mit dem GeschGehG bereits am 26.04.2019 ein Gesetz in Kraft getreten, das in der Unternehmenswelt eine sehr wichtige Rolle spielt. In vielen Vorstands- und Geschäftsführungsetagen mittelständiger Unternehmen ist die Bedeutung des GeschGehG aber immer noch nicht hinreichend klar. Dabei ist der Schutz von Businessplänen - unabhängig vom gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums - in der Praxis grundlegend für die Unternehmenssicherheit und für ein erfolgreiches Wachstum.
Praxistipp: Für Unternehmen empfiehlt es sich insbesondere, die Belegschaft nicht nur allgemein auf den Datenschutz zu verpflichten, sondern mit dieser auch in separaten Verpflichtungserklärungen die Wahrung der betrieblichen Geschäftsgeheimnisse zu vereinbaren und sicherzustellen.
Mit den Besonderheiten des Kryptographischen Geschäftsgeheimnisschutzes befasst sich Rechtsanwalt Dr. Arnd-Christian Kulow in der Rechtsberatung und in der Literatur.
Literaturempfehlung: Kulow in Brassen/Apel, Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), 2022, Fachmedien Recht und Wirtschaft
Ihre Ansprechpartner bei der Jordan & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart:
Peter Wagner, Rechtsanwalt und Mediator, Geschäftsführer, Cert. Monash University, Australia
Dr. Thomas A. Degen, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht), Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV), Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (DHBW), Compliance-Beauftragter der ValueAbler GmbH
Dr. Hanns-Georg Pipping, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Zertifizierter Wirtschaftsmediator RAK, Compliance Management Beauftragter
Mathias Lang, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht), Master of Laws (LL.M.) Informationsrecht
Dr. Arnd-Christian Kulow, Rechtsanwalt, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter – DSB (TÜV-SÜD), Zertifizierter Auditor für Datenschutz – DAS (TÜV-SÜD), Zertifizierter Beauftragter für QM nach DIN EN ISO 9001:2015 (QM-B) (TÜV SÜD)
Marzia Carla Iosini, LL.M., Avvocato (Mailand) Master of Laws (LL.M.), International Dispute Settlement (MIDS), IHEID und Universität von Genf, Master of Laws (LL.M.) Gewerblicher Rechtsschutz, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Master of Laws (LL.M.) Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München, Master of Laws, Katholische Universität Mailand