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Was haben eigentlich Behörden, Notare und Rechtsanwälte gemeinsam?

Sie haben alle sogenannte „besondere elektronische Postfächer“!

Für Behörden gibt es nämlich das „besondere elektronische Behördenpostfach“ (beBPo),
für Notare das „besondere elektronische Notarspostfach“ (beN)
und für Anwälte das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA).

Rechtsanwalt Dr. Arnd-Christian Kulow stellt die praxisrelevanten Digitalisierungsumsetzungen vor –
illustriert und pointiert.
Mehr unter: „Familienaufstellung: beBPo, beN und beA – Das besondere elektronische Behördenpostfach“
www.publicus.boorberg.de/familienaufstellung-bebpo-ben-und-bea/

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