Italienische GmbH kann jetzt online gegründet werden - von Deutschland aus ist es nun möglich, online ein Unternehmen mit Sitz in Italien zu gründen
Mit dem Gesetz vom 8. November 2021 n. 183, in Kraft getreten am 14.12.2021, wurde die Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren, in Italien umgesetzt.
Wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes 183/2021 fand in Rom die erste Online-Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (srl) statt. Wie vom vorgenannten Gesetz vorgeschrieben, erfolgte die Online-Gründung der srl mit Sitz in Italien mit Kapitaleinzahlungen durch Bareinlagen (durch Banküberweisungen auf das dedizierte Girokonto) und wurde mit einer öffentlichen Urkunde unter Verwendung einer innovativen Plattform festgelegt, die es den Teilnehmern ermöglicht, per Videokonferenz zugeschaltet zu werden und die Urkunde mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterzeichnen.
Hier sind einige praktische Hinweise, die für diejenigen aus Deutschland nützlich sind, die die Möglichkeit einer Unternehmensgründung in Italien prüfen:
- a) Es ist möglich, online nicht nur eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (srl), sondern auch eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (srls) zu gründen, die ein Mindestkapital von 1 Euro erfordert;
- b) die Online-Gründung einer srl oder einer srls mit Sitz in Italien kann auch dann erfolgen, wenn alle Parteien ihren Wohnsitz außerhalb des italienischen Staates haben und stellt sicher, dass sie sich nicht bewegen müssen;
- c) die Online-Gründung ist auch über ein Standard-Gründungsurkunde möglich, das demnächst auch in englischer Sprache verfügbar sein wird.
Darüber hinaus wird für die nächsten Monate auch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 durch Deutschland erwartet: Damit wird es bald möglich sein, auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland online zu gründen.
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