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Agile Softwareentwicklung – ein klarer Fall?

Online-Seminar des AnwaltVerein Stuttgart mit Dr. Thomas A. Degen

Agile Softwareentwicklung – ein klarer Fall?

Online-Seminar mit Dr. Thomas A. Degen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Stuttgart
Veranstalter: AnwaltVerein Stuttgart
Freitag, 24. Juli 2020
Dauer: 11:30 bis 18:00 Uhr (6 Stunden)

Branchenübergreifend kommen in Mittelstand und Industrie Softwaresysteme zum Tragen, die bedarfsgerecht funktionieren sollen. Bislang etablierte Methoden der Softwareentwicklung nach dem statischen Wasserfallmodell werden den neuen Anforderungen nicht mehr gerecht, weil diese starr, zeitintensiv und teuer sind. Bei komplexen Software-Neuentwicklungen setzten Entwickler auf eine Reduzierung von langen Planungsphasen, auf Kreativität und Flexibilität. Als bekannteste agile Methode hat sich Scrum einen Namen gemacht. Als Vorgehensmodell des Projekt- und Produktmanagements zur agilen Softwareentwicklung wird Scrum vielfach vereinbart, ohne dass die Vertragspartner geklärt haben, welche Vertragstypologie und welche Leistungspflichten gelten sollen. Dies führt zu vermeidbaren Streitigkeiten über den Vertragsgegenstand und den Inhalt des Vorgehensmodells, über Mitwirkungspflichten, Teilleistungen, Abnahme, Vergütung, Kündigungsmöglichkeiten, Vertragsdauer, Gewährleistung und Haftung und insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte. Bislang gibt es erst wenige Gerichtsentscheidungen zu der jungen, aber immens praxisrelevanten Materie.

Die Veranstaltung greift die technischen und rechtlichen Schnittstellen auf und gibt Tipps für die Vertragsgestalten und den Umgang mit Krisen und Eskalationen in laufenden Projekten.

Über den Referenten:
Der Referent ist zudem Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen (Degen/Emmert, Elektronischer Rechtsverkehr, C.H.Beck, 2. Aufl. im Erscheinen 2020) und Mitherausgeber von „IT- und Datenschutz-Compliance für Unternehmen“, 2. Aufl. 2019 (Boorberg Verlag).

Weitere Infos und Anmeldung -  hier klicken

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