Vorgestellt werden die Vor- und Nachteile der neuen Technologie und Tipps zu Alternativen. Inzwischen ist im Markt klar, dass Digitalisierung bei Justiz, Behörden, Anwälten und Notaren nicht ohne IT-Sicherheit, nicht ohne Signaturkarten, die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) und „beA“ bzw. „beN“ läuft. Gegenwärtig werden bundesweit Anwälte von der Zertifizierungsstelle der BNotK im Einvernehmen mit der BRAK dazu aufgefordert, ihre Signaturkarten und beA-Karten unter Fristsetzung umzutauschen. Promotet werden die Vorzüge der neuen „Fernsignatur“. Grund genug, die Technik auf den Prüfstand zu stellen.
In dem Interview der NJW vom 29.09.2022 (Nr. 40/2022, S. 12/13) erläutern der Physiker Christian Scheininger und Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen die Ergebnisse des Technikchecks des „Businessmodells“ Fernsignatur. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/njw-im-ueberblick/aktuelles-heft
Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, zertifizierter Wirtschaftsmediator RAK, Compliance Management Beauftragter berät und vertritt dieser Unternehmen, Behörden und Privatpersonen insbesondere im Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A, Unternehmensnachfolge, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie in den Bereichen Mediation und Compliance. „Mein Ziel ist der Erfolg für unsere Mandanten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unternehmens- und Digitalisierungsstrategien erfordern immer mehr Schnittstellen- und Compliance-Absicherungen. Dafür trete ich mit Peter Wagner, Thomas Degen und unserem gesamten interdisziplinären Expertenteam im Einsatz für unsere Mandanten ein.“
Die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit in den Kompetenzfeldern wird damit unter gemeinsamer Kanzlei in der Alexanderstraße 8A zusammengeführt. Die Schwerpunkte der Beratung und Prozessführung und Vita von Dr. Hanns-Georg Pipping sowie weiteren Informationen sind hier abrufbar.