Digital Services Act (DSA) – neuer regulatorischer Rechtsrahmen im Internet
Der Digital Services Act (DSA) will illegalen Inhalten, insbesondere sog. „Hate-Speech“ wie auch gezielter Desinformation, Einhalt gebieten und Grundrechte im Digitalraum sichern.
Die Ausgangslage, die neuen Regelungsinhalte im Überblick, die Bedeutung für Gesellschaft und Unternehmen, das Verhältnis zu nationalen Gesetzen wie dem Netzwerksdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sowie neue Compliance-Pflichten und Auswirkungen für Unternehmen beleuchten Dr. Thomas A. Degen und Sebastian Teufel in der Fachzeitschrift apf 2022, 229 ff. unter dem Titel Digital Services Act (DSA) – neuer regulatorischer Rechtsrahmen im Internet. Regelungsgegenstände und Kontrolle von Online-Vermittlungsdiensten
Kurzauszug:
Google, Amazon, Meta und andere große US-Plattformen sind i. R. d. dem Netz immanenten Mechanismus des „winner-takes-it-all-Prinzips“ respektive des „First-takes-it-all-Prinzips“ zu Übermächten erwachsen. Nach gescheiterter Selbstregulierung der Märkte im Internet soll gegen die jeweilige Übermacht im Hinblick auf den freien Wettbewerb und illegale Inhalte ein weitreichend harmonisiertes Recht in Kraft treten. Die EU beabsichtigt indes, divergierendennationalen Regelungen vorzubeugen. Nachdem wohl keine Zerschlagung der US-Plattformen zwecks Kontrollierbarkeit derer stattfinden wird, wird nun zumindest eben diese mit Leben ausgefüllt. Vormals geprägt war die betreffende Regulierung von der E-Commerce-RL aus dem Jahr 2000, die keine Haftung für Inhalte vorsah, die auf Websites geladen werden, außer die Plattformbetreiber erlangen Kenntnis von solcher rechtswidriger Natur, ohne diese unverzüglich zu entfernen oder zu sperren. Im Anschluss an die Spielraum auf nationaler Ebene eröffnende Richtlinie wurde jedoch erst 2017 das Netzwerksdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet, um dieses weite Haftungsprivileg (rechtstechnisch anders gewendet: Vermutung keiner Haftung) einzuengen.
Die Europäische Kommission hat im Dez. 2020 ein Paket zu digitalen Inhalten vorgelegt, das das Gesetz über digitale Dienste und ein Gesetz über digitale Märkte umfasst. Nach Gesetzgebungsverfahren im europäischen Parlament und diverser Abänderung wurde am 22.04.2022 eine vorläufige politische Einigung des Rats, des Parlaments und der Kommission über das Gesetz publik gemacht.
Die Autoren Degen/Teufel stellen in apf 2022, 229 ff. die Neuregelungen vor und befassen sich mit den Hintergründen, Praxisanforderungen, Differenzierungen, auch bspw. hinsichtlich Onlineplattformen als Hosting-Anbieter, sozialen Netzwerken, wie Twitter, Messaging-Dienste wie WhatsApp u.a.