Was haben eigentlich Behörden, Notare und Rechtsanwälte gemeinsam?
Für Behörden gibt es nämlich das „besondere elektronische Behördenpostfach“ (beBPo), für Notare das „besondere elektronische Notarspostfach“ (beN) und für Anwälte das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA).