Stalking-Opfern können bei schwerwiegender Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Geldentschädigungsansprüche zustehen. Das Urteil stärkt die Rechte von Stalking-Opfern und zeigt, dass diesen – neben Unterlassungsansprüchen – erhebliche Geldentschädigungsansprüche gegen den Stalker zustehen können.