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Die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management

Wer im globalen Wettbewerb steht, wer exportiert, Kapital im Ausland investiert, oder Unternehmen im In- oder Ausland gründen oder führen will, braucht kompetente Beratung.

Die JORDAN & WAGNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich auf Unternehmen des exportorientierten Mittelstandes spezialisiert.

Rechtssicherheit sollte bei der Erschließung neuer, nationaler und internationaler Märkte und um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, eine Grundvoraussetzung sein.

Seit 01.01.2000 beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei den Themen #Business Transformation und #Digitalisierung.

Seit 25 Jahren erweitern wir hierzu unser Leistungsportfolio kontinuierlich – stets im Einklang mit den sich wandelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Spezialisierung und langjährige Erfahrung ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Beratung auf höchstem Niveau anzubieten.

Mit der konsequenten Ausrichtung auf #Informationstechnologie, #Datenschutz, #Gewerblicher Rechtsschutz, # Handel & Vertrieb, #Wirtschaftsrecht, beraten wir Produzierende-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen.

Ob  Start-up  oder börsennotierter   Weltmarktführer, ob  KMU oder international tätiger Technologiekonzern, ob  Hidden Champion oder etablierter Markenhersteller, wir bilden die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management.

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Mittwoch, 25.11.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

Cyber Resilience Act 2026: Neue Meldepflichten für Software und vernetzte Produkte – was Unternehmen jetzt beachten müssen

Mit dem europäischen Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) werden umfassende, unionsweit einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für zahlreiche Produkte mit digitalen Elementen eingeführt. Betroffen sind insbesondere Hersteller von Software, vernetzten Geräten und industriellen IT-Produkten.

Seit dem 11. September 2026 gelten bereits verbindliche Meldepflichten. Hersteller müssen ihnen bekannt gewordene, aktiv ausgenutzte Schwachstellen ihrer Produkte sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle im Sinne des CRA grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden erstmals und innerhalb von 72 Stunden ergänzend melden. Hinzu kommen weitere Berichtspflichten. Die Meldungen erfolgen über die zentrale Meldeplattform der europäischen Cybersicherheitsagentur ENISA. Weitere Einzelheiten erläutert die Europäische Kommission zu den CRA-Meldepflichten.

Die wesentlichen weiteren Anforderungen des CRA werden ab dem 11. Dezember 2027 anwendbar. Die bereits geltenden Meldepflichten erfassen grundsätzlich auch Produkte, die schon zuvor auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob und in welchem Umfang ihre Produkte und Geschäftsmodelle dem CRA unterliegen.

Besonderer Handlungsbedarf besteht insbesondere bei folgenden Fragen:

  • Welche Software- und Hardwareprodukte fallen in den Anwendungsbereich des CRA?

  • Wie müssen Schwachstellenmanagement, Sicherheitsupdates und Meldeprozesse organisiert werden?

  • Welche Anforderungen ergeben sich für Produktentwicklung, technische Dokumentation und Cybersicherheits-Risikomanagement?

  • Wie sollten Sicherheits-, Update- und Mitwirkungspflichten zwischen Herstellern, Softwareentwicklern, Zulieferern und IT-Dienstleistern vertraglich geregelt werden?

  • Welche Auswirkungen ergeben sich auf Produkthaftung, Geschäftsleiterverantwortung und bestehende IT-Compliance-Strukturen?

Unsere Einschätzung: Der CRA ist weit mehr als eine technische Sicherheitsverordnung. Er verlangt eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Produktverantwortlichkeiten, Entwicklungs- und Lieferverträgen, Sicherheitsprozessen und bestehenden Compliance-Strukturen. Gerade die rechtssichere Gestaltung der vertraglichen Verantwortlichkeiten kann entscheidend dazu beitragen, regulatorische und wirtschaftliche Risiken zu begrenzen.

Die Jordan & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet Unternehmen bei der rechtlichen Einordnung europäischer IT-Sicherheitsanforderungen sowie bei der Gestaltung und Überprüfung von IT-Verträgen, Haftungsregelungen und Compliance-Strukturen.

Sie möchten wissen, welche Anforderungen des Cyber Resilience Act für Ihr Unternehmen gelten? Gerne unterstützen wir Sie bei einer strukturierten rechtlichen Bestandsaufnahme und der Entwicklung geeigneter Maßnahmen.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Thomas A. Degen
Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht
IT-Recht · Cybersecurity · Datenschutz

Peter Wagner
Rechtsanwalt | Mediator
IT-Vertragsrecht · Vertriebsrecht · Compliance

Tilo Schindele
Rechtsanwalt
IT-Vertragsrecht · Exportkontrolle · Compliance

Jordan & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz: IT-Sicherheit wird zur rechtlichen Managementaufgabe

Aktuelle Cyberangriffe zeigen die wachsenden Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz und Compliance.

Die Berliner Landesverwaltung ist erneut von einem erheblichen Cyberangriff betroffen. Nach bisherigen Erkenntnissen erfolgte der wesentliche Datenabfluss zwischen dem 7. und 12. August 2026. Besonders betroffen waren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die beiden Senatsverwaltungen wurden am 14. August 2026 vorsorglich vom Berliner Landesnetz getrennt.

Inzwischen steht fest, dass die Angreifer Datenbestände kopiert und das Land Berlin anschließend zu erpressen versucht haben. Nachdem das Land auf die Forderungen nicht eingegangen war, wurden die entwendeten Daten am 4. September 2026 im Darknet veröffentlicht. Die genaue Auswertung dauert weiterhin an. Nach Angaben des Landes Berlin ist davon auszugehen, dass auch personenbezogene Daten von Beschäftigten, Bürgerinnen und Bürgern sowie Daten von Unternehmen betroffen sind.[1]

Cyberangriffe bleiben ein erhebliches Risiko

Der aktuelle Vorfall verdeutlicht erneut die angespannte Bedrohungslage für Unternehmen und öffentliche Stellen. Nach dem Bundeslagebild Cybercrime wurden im Jahr 2025 rund 334.000 Cybercrime-Fälle registriert. Aufgrund des erheblichen Dunkelfelds dürfte die tatsächliche Zahl deutlich höher liegen.[2]

Zu den relevanten Bedrohungsszenarien gehören insbesondere Ransomware-Angriffe, Phishing, der Diebstahl von Zugangsdaten sowie die gezielte Ausnutzung technischer Schwachstellen. Cyberangriffe können dabei nicht nur den laufenden Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen. Sie können insbesondere auch zum Abfluss vertraulicher Geschäfts- und personenbezogener Daten führen.

Künstliche Intelligenz verändert die Bedrohungslage

Zusätzliche Dynamik erhält diese Entwicklung durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. KI-basierte Werkzeuge können von Cyberkriminellen genutzt werden, um Angriffe effizienter vorzubereiten, zu automatisieren und professioneller durchzuführen. Zugleich eröffnet KI auch auf Seiten der IT-Sicherheit neue Möglichkeiten, etwa bei der frühzeitigen Erkennung von Schwachstellen und Angriffsmustern.[3]

Damit verändern sich nicht nur einzelne Angriffsmethoden. Auch die Anforderungen an die laufende Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Sicherheitskonzepte steigen.

Cybersecurity ist auch eine rechtliche Compliance-Aufgabe

Ein Cyberangriff ist längst kein ausschließlich technisches Problem. Neben der Eindämmung des Angriffs, der Wiederherstellung der IT-Systeme und der IT-forensischen Aufarbeitung sind regelmäßig auch datenschutz-, IT-sicherheits-, vertrags- und versicherungsrechtliche Anforderungen zu beachten.

Sind personenbezogene Daten betroffen, müssen insbesondere die Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO geprüft werden. Abhängig von Unternehmen, Branche und Anwendungsbereich können weitere regulatorische Anforderungen an die Cybersicherheit und zusätzliche Meldepflichten hinzutreten.

Auch wirtschaftlich können die Folgen erheblich sein. Neben Betriebsunterbrechungen und Kosten für IT-Forensik, Wiederherstellung und externe Spezialisten kommen mögliche Ansprüche von Vertragspartnern oder Betroffenen, regulatorische Maßnahmen und Reputationsschäden in Betracht. Bei vorhandenen Cyberversicherungen ist zudem zu prüfen, welche vertraglichen Sicherheitsanforderungen und Obliegenheiten bestehen und wann der Versicherer einzubeziehen ist.

Prävention und Incident Response rechtzeitig absichern

Unternehmen und öffentliche Stellen sollten deshalb nicht erst im konkreten Angriffsszenario prüfen, ob ihre technischen und organisatorischen Strukturen den bestehenden rechtlichen Anforderungen entsprechen. Vorhandene Sicherheitsmaßnahmen sollten regelmäßig auf ihre Angemessenheit und tatsächliche Wirksamkeit überprüft werden. Allein der Verweis auf Zertifizierungen oder einmal implementierte Sicherheitsstandards genügt hierfür nicht.

Zur präventiven Absicherung gehören insbesondere belastbare Verantwortungs- und Eskalationsstrukturen, dokumentierte Incident-Response-Prozesse, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sowie klare interne und externe Meldewege. IT-Sicherheit, Datenschutz, Vertragsgestaltung und versicherungsrechtliche Anforderungen sollten dabei aufeinander abgestimmt werden.

Kommt es dennoch zu einem Angriff, ist ein koordiniertes Vorgehen entscheidend. Technische Eindämmung und IT-Forensik, Beweissicherung, regulatorische Meldepflichten, die Kommunikation mit Behörden und Betroffenen sowie die Wahrung vertraglicher und versicherungsrechtlicher Positionen müssen häufig innerhalb kurzer Zeit miteinander koordiniert werden.

Rechtliche Beratung zu IT-Sicherheit und Cybersecurity

Jordan & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Unternehmen und Institutionen an der Schnittstelle von IT-Recht, Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance. Wir unterstützen sowohl bei der präventiven rechtlichen Absicherung von IT-Sicherheits- und Incident-Response-Strukturen als auch bei der rechtlichen Begleitung konkreter Cybervorfälle.

Mehr zu unserer Beratung zu IT-Sicherheit & Cybersecurity

Quellen und weiterführende Informationen

[1] Land Berlin, Cyberangriff auf das Landesnetz – Informationen für Bürgerinnen und Bürger; Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin

[2] Bundesregierung/Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Cybercrime 2025

[3] Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Cybercrime 2025, insbesondere zur Bedeutung KI-gestützter Werkzeuge im Bereich Cybercrime

Weiterführende Presseberichterstattung: DIE ZEIT

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