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Die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management

Wer im globalen Wettbewerb steht, wer exportiert, Kapital im Ausland investiert, oder Unternehmen im In- oder Ausland gründen oder führen will, braucht kompetente Beratung.

Die JORDAN & WAGNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich auf Unternehmen des exportorientierten Mittelstandes spezialisiert.

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten, bei den Themen #Business Transformation und #Digitalisierung.

Rechtssicherheit sollte bei der Erschließung neuer, nationaler und internationaler Märkte und um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, eine Grundvoraussetzung sein.

Mit der konsequenten Ausrichtung auf #Informationstechnologie, #Datenschutz, #Gewerblicher Rechtsschutz, # Handel & Vertrieb, #Wirtschaftsrecht, beraten wir Produzierende-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen.

Ob  Start-up  oder börsennotierter   Weltmarktführer, ob  KMU oder international tätiger Technologiekonzern, ob  Hidden Champion oder etablierter Markenhersteller, wir bilden die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management.

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Montag, 31.03.2025

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Dienstag, 22.04.2025

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Dienstag, 06.05.2025

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

Digitale Geschäftsoptimierung: KI und Automatisierung für Ihre Verwaltung


Steigender Kostendruck erfordert innovative Lösungen: Gemeinsam mit meinem Kollegen Prof. Dr.-Ing. Stefan Waitzinger zeigen wir in unserem Seminar bei der wvib Schwarzwald AG, wie administrative Prozesse datenbasiert analysiert und mithilfe von KI und Automatisierung effizient optimiert werden können.
Veranstaltungstermin: 15.–16. Mai 2025 in Freiburg
✅ Praxiswissen zur Prozessoptimierung
✅ Rechtssichere KI-Einführung
✅ Kosteneinsparungspotenziale realisieren

Kurzbeschreibung: Kosteneinsparung, Daten- & KI-Nutzung, Compliance

Das Seminar vermittelt praxisorientiertes Wissen und Handlungsoptionen zur Umsetzung von Optimierungs- und Kosteneinsparungsprojekten unter Einbeziehung von Daten- und KI-Nutzung.

In Zeiten steigenden Kostendrucks und zunehmender Wettbewerbsintensität stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Prozesse kontinuierlich zu optimieren und Effizienzpotenziale zu heben. Dies trifft insbesondere auf den Verwaltungsbereich in Unternehmen zu. Die gezielte Nutzung von Unternehmensdaten und der Einsatz künstlicher Intelligenz bieten hierbei immense Möglichkeiten zur Kostenreduktion und Prozessverbesserung. Gleichzeitig erfordert die rechtssichere Umsetzung solcher Projekte ein tiefgehendes Verständnis für regulatorische Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf IT- und Organisationsstrukturen.

Infos & Anmeldung: https://wvib.de/events/25-1040

Referenten: Prof. Dr.-Ing. Stefan Waitzinger und Dr. Thomas A. Degen

Wir freuen uns auf Sie!

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, BGBl. 2021 I, 2970), tritt am 28.06.2025 in Kraft und legt Barrierefreiheitsanforderungen fest für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Betroffen sind der gesamte Online-Handel, Hardware, Software, sowie der Personenverkehr und Fintech-, Bankdienstleistungen. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ wird die Barrierefreiheit erstmals auch für private Wirtschaftsakteure verpflichtend. Kleinstunternehmen, d.h. Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von max. 2 Mio. EUR erzielen oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf max. 2 Mio. EUR beläuft), sind vom Gesetz teilweise ausgenommen.

Marktüberwachungsbehörden können aufsichtsrechtlich die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder anordnen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden. Von den Sanktionen können Hersteller, Händler und Importeure erfasst werden.

Die spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen werden durch die Verordnung zum BFSG statuiert. Die technisch-organisatorischen Anforderungen sind am Stand der Technik auszurichten. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit veröffentlicht spezifische Standards. Bei den nachfolgenden Produkten, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden, muss das Gesetz beachtet werden:

  • Hardwaresysteme sowie Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
  • E-Book-Lesegeräte

Das BFSG gilt zudem für folgende Kategorien von Dienstleistungen, die für Verbraucher bereitgestellt werden:

  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderungsdienste: Websites, Apps, elektronische Tickets, Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen
  • E-Books
  • E-Commerce-Dienstleistungen

 

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